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Veröffentlicht am 15. April 2016 von lyrikzeitung
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom heutigen Freitag zum Antrag der türkischen Regierung, den Satiriker Jan Böhmermann strafrechtlich verfolgen zu lassen.
„Dieser Entscheidung der Bundeskanzlerin hätte es nicht bedurft, weil der türkische Präsident Erdogan bereits Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mainz gestellt hat“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Die Kanzlerin hatte zuvor bekannt gegeben, dass die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft eine Verfolgungsermächtigung erteile.
Der DJV-Vorsitzende sieht in der Erklärung der Kanzlerin das falsche Signal an die Adresse der türkischen Regierung. Das werde auch nicht dadurch wettgemacht, dass die Kanzlerin die massiven Verstöße gegen die Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei angesprochen habe. „Es ist allerdings zu begrüßen, dass die Bundeskanzlerin die Abschaffung des Paragrafen 103 in Aussicht gestellt hat“, sagt Überall. „Majestätsbeleidigung gehört nicht in den Strafkodex einer Demokratie.“
Kategorie: Deutsch, DeutschlandSchlagworte: Frank Überall, Jan Böhmermann
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