Das Archiv der Lyriknachrichten | Seit 2001 | News that stays news
Veröffentlicht am 12. Mai 2012 von lyrikzeitung
Das Gedicht war nur zum privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt worden, wurde aber ohne Erlaubnis monatelang auf einer kommerziellen Webseite verwendet. Deshalb stehe der Dichterin Schadensersatz zu und zwar in der Höhe, die sie normalerweise für ihr Gedicht berechnet hätte. Es bestehe deshalb ein Anspruch in Höhe von 600,- €.
Amtsgericht Düsseldorf, Aktz. 57 C 14084/10 vom 30.03.2011
Quelle: Telespiegel.de
Kategorie: Deutsch, DeutschlandSchlagworte: Urheberrecht
Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..
| ranranshi bei Lauter Bschiss | |
| Félin Murr bei Im Wald | |
| dazzling95a12c325d bei Der ordentliche Mensch la… | |
| Gabriele Schreib M A bei Leute! nehmt Abschied! | |
| angelikajanz bei Forscher im Freudenrausch, und… | |
| Karin Monteiro Zwahl… bei Das wars schon | |
| Mail Artists' Index bei Martin Bernhardt (1961-2000) | |
| 300. Geburtstag eine… bei 300. Geburtstag eines Dic… | |
| Postobskure Dichtung… bei 109. Meine Anthologie 78: Li B… |
Kann zu diesem Blog derzeit keine Informationen laden.
dichtung ist verbindung mit dem panthéon – die nachwelt hat so viel wert schätzung, wie dichter vor sehen, er streiten. mischa vetere, berlin grad 1730 wieder (alte zeitrechnung 2012)
LikeLike
Das ist doch der Fall hier:
https://lyrikzeitung.com/2011/12/20/83-1000-eier-fur-adventsgedicht/
LikeLike
stimmt (& paßt)
LikeLike
als Lesezeichen?
LikeLike
nee, dafür nehm ich tausender, man muß ja nicht protzen
LikeLike
in meiner bibliothek stecken millionen!
LikeLike