160-Zeichen-Gedicht

Perlentaucher vorgestern über das in Vorbereitung befindliche neue Urheberrecht:

Es ist ein Kompromiss, jetzt kann man ihn nur ausprobieren, meint Andrian Kreye in der SZ zum jüngsten Entwurf für ein neues Urheberrecht: „Im letzten Entwurf sollten 20 Sekunden Audio oder Video, 1000 Zeichen Text und 250 Kilobyte für Fotos und Grafiken unter eine sogenannte Bagatellgrenze fallen. Die neuen Grenzwerte sind 15 Sekunden, 160 Zeichen und 125 Kilobyte. Der Zaun ist also zumindest für Autoren, Buch- und Presseverlage wieder deutlich höher.“ Ohne Leerzeichen besteht dieses Zitat aus 269 Zeichen. Wir werden künftig nur noch im Telegrammstil debattieren.

160 Zeichen, das sind 100 weniger (!) als ein Tweet, nach dem deutschen Recht dürfte man keinen Tweet mehr zitieren. L&Poe fühlt sich inspiriert und kreiert eine neue Gedichtform, eine Abart des Cutup, das 160-Zeichen-Gedicht. (auch Bagatellgedicht), 160 Zeichen aus copyrightgeschützten Büchern deutscher Verlage. Die neue Form sucht ihre Form(en). Tut mir leid für die Autoren, aber so ist das Recht, mehr geht nicht, der Zaun ist für euch zu hoch.

Heute: Francis Ponge

Aus: Francis Ponge: Das Notizbuch vom Kiefernwald und La Mounine. Deutsch von Peter Handke. Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1982

4 Comments on “160-Zeichen-Gedicht

  1. Das Zitatrecht wird damit ja nicht außer kraft gesetzt. Die 160-Zeichen-Regel gilt für Fälle, die bisher nicht durchs Zitatrecht abgedeckt sind und das auch nur auf bestimmten Plattformen. Eine Seite wie diese hier müsste sich weiter an das übliche Urheberrecht halten oder besser gesagt: es weiterhin ignorieren.

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