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Veröffentlicht am 31. März 2013 von lyrikzeitung
Ost-Berliner Literaturfreunde sind erfinderisch, wenn es darum geht, Autorenlesungen für politisch unliebsame DDR-Schriftsteller zu organisieren. Diese Erfahrung mußten Volkspolizisten und Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes machen, als sie versuchten, eine private Veranstaltung mit dem DDR-Autoren* Uwe Kolbe zu verhindern. Obwohl Zusammenkünfte dieser Art nach DDR-Recht nicht verboten sind, wurden rund 1000 Interessenten vor einer Privatwohnung im Ost-Berliner Bezirk Mitte abgewiesen. Begründung: „Aus baupolizeilichen Gründen“ dürften nicht mehr als 20 Personen das Haus betreten. Bei Verstößen, so drohten die Ordnungshüter, würden die Personalien der Literaturfreunde registriert. Die Gäste ließen sich nicht einschüchtern: Sie fanden sich, eine Stunde später, in einer anderen Wohnung zu Lesung und Diskussion ein.
DER SPIEGEL 40/1982
*) mit dem Autor! raunt der Beckmesser in mir. Aber wahrscheinlich ist dem Dativ, wie ich ihn in den letzten 50er Jahren des vorigen Jahrtausends bei Herrn Darsow gelernt habe, ebensowenig zu helfen wie des Genitivs.
Wieviele Besucher hatten Kolbes Adresse vom Cover seines 1981 erschienen Bandes „Abschiede und andere Liebesgedichte“? Ich jedenfalls nahm die Information für bare Münze und klingelte eines Tages unangemeldet in der Schliemannstraße 9. Und sie stimmte! Der Dichter servierte einen Tee und wir plauderten u.a. über den blinden Philosophen, der bei einer Lesung in Greifswald Fragen gestellt hatte.
Kategorie: Deutsch, DeutschlandSchlagworte: Uwe Kolbe
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ok. soweit zur folklore, aber welche texte hat er gelesen?
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