97. Ohne Beteiligung des Urhebers

Als Mitte der neunziger Jahre die Konzerne erkannten, dass mit dem Internet gut Geld zu verdienen ist, war ich ein aufstrebender freier Journalist. Eines Tages bekam ich Post von meinem damaligen Hauptarbeitgeber: Die Rechtsabteilung der FAZ bat mich, eine beiliegende Erklärung unterschrieben zurückzusenden. Ich sollte ihnen die Rechte an meinen bisher erschienenen Texten für die Verwertung im Web abtreten. Fünf Mal kam die gleiche Post mit der gleichen Erklärung. Ich habe nicht unterschrieben. Die FAZ vermarktet dennoch stets die Beiträge online und kassiert von den Nutzern Gebühren. Ohne Beteiligung des Urhebers. / Christian Welzbacher, der Freitag

Ein Leserkommentar:

Wenn’s um den Lebensunterhalt geht, sollte man das besser anders regeln als über Tantiemen. Das bedingungslose Grundeinkommen wird ja immer wieder genannt. Daher die Frage an den Autor: Hätte er auch eine Regelung unterzeichnet, die seine alten Texte unter den Bedingungen der Creative Commons allen frei zur Verfügung stellt?

One Comment on “97. Ohne Beteiligung des Urhebers

  1. Man muss darüber reden, und es wird zuwenig über Urheberrechte geredet. Deshalb habe ich „Gefällt mir“ angeklickt. Grundeinkommen ware natürlich schön. Aber mehr Respekt für „freie Mitarbeiter“ vielleicht auch.

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