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Der Schweizer Schriftsteller Urs Mannhart schreibt:
Es gibt Neuigkeiten zu meinem Roman: Ich stehe unter Schock. Ich kann das Urteil des Handelsgerichts betreffend vorsorglicher Massnahmen gegen mich und meinen Verlag nicht nachvollziehen. Aber so ist es: Mein Buch darf nicht mehr beworben und nicht mehr zugänglich gemacht werden. Mir ist es provisorisch verboten, Lesungen damit zu halten, was einem Berufsverbot gleichkommt, da ich ohne Nebenerwerb bin und von den Honoraren für Lesungen lebe. Ich frage mich: Soll es Schriftstellern künftig verboten sein, Informationen, die sie in Zeitungen und Sachbüchern finden, literarisch zu verarbeiten? Soll es verboten sein, reale Personen, Themen und sprachliche Elemente aus journalistischen Texten in einen Roman einzuweben? Soll es mir verboten sein zu erzählen, dass in Serbien während der NATO-Bombardierung die meisten Hamburger- und Ćevapčići-Buden des fehlenden Stroms wegen außer Betrieb waren und deswegen die Holzofen-Pizzerias auflebten – soll ich das nicht erzählen dürfen, weil ich es nicht selber erlebt, sondern beim serbischen Schriftsteller Lázló Végel gelesen habe? Darf ich die Wortfolge «Hamburger- und Ćevapčići-Buden geschlossen» im Zusammenhang mit «Holzofenpizza» nur verwenden, wenn ich in einer Fussnote erwähne, woher diese Information stammt? Müssen also Romane künftig geschrieben sein wie wissenschaftliche Hausarbeiten, weil es nicht auf die poetologische Verarbeitung, Verdichtung und Konstruktion einer Wirklichkeit ankommt, sondern nur noch ganz positivistisch auf den Wortlaut? Falls dies so wäre, dann müssten wohl unzählige Romane ergänzt mit einer beeindruckenden Summe an Fussnoten neu herausgegeben werden. Künftig könnte man Autoren nur raten, bei Romanen möglichst auf Abstand zur Wirklichkeit zu gehen, wie sie sich in Artikeln, Büchern oder sonstigen Berichten darstellt. Was für ein armseliger literarischer Diskurs steht uns hier bevor, wo mit der Keule des Urheberrechts die Verbreitung von Wirklichkeit in Schach gehalten wird. Ich halte das Verkaufs-, Werbe- und Leseverbot für mich selbst für eine haarsträubende Unverhältnismässigkeit. Darüber hinaus aber ist dieses Urteil ein Angriff auf die Literatur insgesamt. Wenn es Bestand hat, wird unsere Kultur künftig ärmer sein. Urs Mannhart, am 22. September 2014
Aus der Presseerklärung des Verlages:
Von den vom Kläger Thomas Brunnsteiner angeführten 114 Textfetzen, die ein Plagiat belegen sollen, hat das Urteil gerade einmal sechs berücksichtigt, wobei es sich in keinem einzigen Fall um einen vollständigen Satz handelt. So erkannte der Richter etwa in dem Satz „Das Kaspische Meer ist so groß wie Deutschland“ eins der sechs Beispiele für ein Plagiat, weil Brunnsteiner in einer Reportage geschrieben hatte: „Das Kaspische Meer mag so groß sein wie Deutschland.“
Das Gericht verkennt dabei vollkommen, dass es sich bei Urs Mannharts Buch um ein fiktionales Werk handelt, das wie fast jedes andere fiktionale Buch auch Material und Fakten aus nicht-fiktionalen Werken wie eben auch aus den Reportagen oder Berichten von Journalisten aufnimmt. Wenn aber das Zitieren von Fakten, Namen und Begebenheiten künftig in literarischen oder anderen Kunstwerken verboten sein sollte, weil Autoren das Urheberrecht an Fakten und Begebenheiten, über die sie schreiben, erwerben können, dann würde dies eine wesentliche und vollkommen unangemessene Einschränkung der Kunstfreiheit und der Debattenkultur bedeuten.
Darum kommt dem Versuch von Thomas Brunnsteiner, Kapital für sich aus Urs Mannharts Werk zu schlagen, in unseren Augen grundsätzliche Bedeutung zu, die über den Einzelfall weit hinausreicht.
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