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Veröffentlicht am 5. März 2016 von lyrikzeitung
Der Musiker Kai Niemann schrieb 2009 den Song „Wir sind das Volk“, der mittlerweile oft bei Veranstaltungen von NPD und Pegida gespielt wird. Niemann behagt das gar nicht, er sagt, er sei aber dagegen relativ machtlos. Grund genug, einen Fachmann zu fragen, welche Rechte man als Musiker in solchen Fällen hat: “ ist ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt aus München. (…)
Die Band Springtoifel hat 1992 einen Prozess gegen ein Label geführt, das zwei ihrer Songs ohne ihr Wissen für einen Sampler benutzt hatte, auf dem auch neonazistische Bands vertreten waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, das sei ein indirekter Eingriff in das Werk der Band. Das wurde zur Musterentscheidung für entsprechende Fälle.“ / Süddeutsche Zeitung 24.2.
Kategorie: Deutsch, DeutschlandSchlagworte: Kai Niemann, Konstantin Wegner, Pegida, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht
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