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Veröffentlicht am 21. Juli 2009 von lyrikzeitung
Der in erster Instanz zu 3 Jahren Haft und Geldstrafe wegen Beleidigung des Präsidenten verurteilte Ägypter Mounir Saïd Hanna Marzouk wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Der Richter würdigte damit die intime Natur seiner Texte, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen seien. [Er hatte sie nur Bekannten vorgelesen, von denen ihn also einer denunziert hat.] Die zweite Instanz wurde anberaumt, weil Hanna im ersten Prozeß keinen Verteidiger hatte. Ein Anwalt spricht von einem Sieg der Meinungsfreiheit. [Also zumindest für nichtveröffentlichte und nicht zur Veröffentlichung bestimmte Meinungen!].
/ ActuaLitté 20.7.
Vgl. L&Poe 2009 Jul #39. Drei Jahre Haft für ein Gedicht (hier unten)
Kategorie: ÄgyptenSchlagworte: Mounir Saïd Hanna Marzouk, Zensur
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