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Veröffentlicht am 20. Dezember 2012 von lyrikzeitung
Aus gegebenem Anlass: Zehn Gebote für das Rezitieren von Gedichten von Carl Wilhelm Macke.
1. Während der Lesung eines Gedichts ist aus feuerpolizeilichen und versicherungsrechtlichen Gründen das Anzünden von Kerzen strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von mindestens 100,00 Euro/ Kerze bestraft, die an einen Gedichte edierenden Kleinverlag zu überweisen sind. Ausnahmen können auf Antrag gestattet werden (z.B. an betrieblichen Weihnachtsfeiern oder Werbeveranstaltungen von Unternehmen der wachsverarbeitenden Industrie).
2. Vor, während und nach der Rezitation sind Gitarren-, Blockflöten und Harfenklänge strengstens untersagt. Wird dieser Anweisung nicht Folge geleistet kann dies mit dem sofortigen Abbruch der Lesung oder mit dem zwangsweisen Abspielen der chinesischen Geige durch den jeweils ältesten Anwesenden geahndet werden. / CULTurMAG
Kategorie: Deutsch, DeutschlandSchlagworte: Carl Wilhelm Macke, Lesung
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